Häufige Fragen
Was ist ein Ökokonto?
Durch die Einrichtung des Instrumentes Ökokonto wurde die Möglichkeit geschaffen, Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ohne Bezug zu einem konkreten Eingriff durchzuführen, diese auf dem Ökokonto gutzuschreiben und später beim Vollzug eines Eingriffs als Kompensationsmaßnahme anerkennen zu lassen. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen können so gezielt an besonders geeigneten Standorten gebündelt werden, anstatt sie willkürlich über die Landschaft zu verteilen. Es können wertvolle Landschaftsteile erweitert oder durch Pufferflächen ergänzt werden. In diesem Prozess arbeiten die Stiftung Kulturlandschaft, Bewirtschafter und Naturschutzbehörden eng zusammen, um geeignete Maßnahmen auf bestimmten Flächen zu planen und umzusetzen. Das Ziel ist es Flexibilität bei der Kompensation von Eingriffen in die Natur und Landschaft zu schaffen und so einen effektiven und zielgerichteten Einsatz von Kompensationsmaßnahmen zu gewährleisten. Ökokonten tragen durch die frühzeitige und aktive Bevorratung von Kompensationsflächen wesentlich dazu bei, die Kosten für die Kompensation zu senken und die Verfügbarkeit der benötigten Flächen und Maßnahmen sicherzustellen.

Was ist ein Eingriff?
Ein Eingriff in die Landschaft bezeichnet Veränderungen, die durch menschliche Aktivitäten in natürliche oder landwirtschaftlich genutzte Flächen vorgenommen werden.
Eingriffe können Auswirkungen auf die Biodiversität, das Landschaftsbild und die ökologischen Prozesse haben. Um negative Folgen für die Umwelt zu vermeiden bzw. zu minimieren, ist es wichtig, Eingriffe sorgfältig zu planen, zu bewerten und ggf. mit geeigneten Maßnahmen auszugleichen.
Was ist ein Ausgleich?
Ein Ausgleich in Natur und Landschaft bezieht sich auf Maßnahmen, die ergriffen werden, um negative Auswirkungen von menschlichen Eingriffen auf die Umwelt zu kompensieren. Der Ausgleich zielt darauf ab, die ökologischen Funktionen und die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten oder wiederherzustellen.

Was sind CEF-Maßnahmen?
Als CEF-Maßnahme (continuous ecological functionality-measures, Übersetzung etwa Maßnahmen für die dauerhafte ökologische Funktion) werden im Bereich der Eingriffsregelung Maßnahmen des Artenschutzes verstanden die darauf abzielen, die Funktionsfähigkeit von Ökosystemen und deren Gemeinschaften zu fördern und zu erhalten.
CEF-Maßnahmen erfolgen noch vor Beginn des Eingriffs und stehen unbedingt in direktem räumlichen und funktionalen Zusammenhang. Sie sollen gewährleisten, dass sich die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten gegenüber dem Zustand vor dem Eingriff nicht verschlechtert.
CEF-Maßnahmen sind oft Teil größerer Naturschutzstrategien und können sowohl lokal als auch regional umgesetzt werden, um die Resilienz von Ökosystemen zu stärken und ihre Funktionen für Mensch und Natur zu sichern.
