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Kompensation

Eingriffsregelung und Ökokonten

Die Eingriffsregelung spielt eine wichtige Rolle im Naturschutzrecht, indem sie sicherstellt, dass auch außerhalb von Schutzgebieten die Natur geschützt wird. Ihr Ziel ist es, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes zu bewahren. Dabei liegt der Fokus nicht darauf, Eingriffe vollständig zu verhindern, sondern vielmehr darauf, die Auswirkungen von Eingriffen zu vermeiden und zu minimieren.

Das Ökokonto ist ein wichtiges Instrument im Naturschutz, das dazu dient, Kompensationsflächen für Eingriffe in die Natur und Landschaft zu bevorraten und zu verwalten. Es ermöglicht eine systematische Planung und Bereitstellung von Flächen, die zum Ausgleich von Umweltauswirkungen genutzt werden können. Es trägt somit zu einem nachhaltigen Flächenmanagement bei und fördert den Erhalt der Biodiversität.

Kompensationsangebot

Zur Erreichung ihrer Ziele erwirbt oder sichert die Stiftung langfristig Grundstücke und optimiert sie im Sinne des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Dabei orientiert sie sich an den typischen Elementen der münsterländischen Parklandschaft, an den ästhetischen Kategorien des Landschaftsbildes und an einem ökologisch ausgeglichenen, vielfältigen Naturhaushalt.
Die auf diese Weise verbesserten Areale werden potentiellen Eingriffsverursachern für erforderliche Kompensationszwecke zur Verfügung gestellt. Bei der Sicherung und Optimierung ihres Flächenpools berücksichtigt die Stiftung unterschiedlichste Eingriffswirkungen, so dass ihre Ökokonten ein breites Spektrum von Maßnahmen anzubieten haben und auch artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen (CEF) umgesetzt werden können.

Kompensationsangebot
Projekt der Stiftung Kulturlandschaft

 Auf Grundlage anerkannter Bewertungsverfahren kann so dem zu erwartenden Eingriff jeweils ein adäquater Ausgleich/Ersatz gegenübergestellt werden.
Die Auswahl der Flächen orientiert sich am tatsächlichen und langfristigen Nutzen für den Naturschutz und zugleich am Erhalt wertvoller landwirtschaftlicher Grundstücke. Dabei bilden die Landschaftsplanung des Kreises und der Regionalplan als Landschaftsrahmenplan auf der Ebene der Bezirksregierung eine wichtige Hilfestellung.